Kosten

Die Abrechnung aller medizinischen Behandlungen, die aufgrund einer individuellen Indikation erfolgen, werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Private Kassen und Beihilfestellen sowie private Zusatzversicherungen erstatten in der Regel ganz oder teilweise. Klären Sie dieses bitte im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse ab. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung einer Behandlung durch Heilpraktiker. Es besteht aber die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker, die je nach Vertrag und Gesellschaft die Kosten anteilig übernimmt.

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